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urheberrecht [2022/01/10 19:14] – svetlana | urheberrecht [2022/01/10 22:03] – svetlana | ||
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- | =====Urheberrecht===== | + | ======Urheberrecht====== |
- | Das Urheberrecht schützt geistigen Eigentum wie beispielweise | + | Das Urheberrecht schützt geistigen Eigentum wie beispielsweise |
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- | ====Rechtsgrundlage==== | + | =====Rechtsgrundlage===== |
- | Das Urheberrecht lässt sich aus dem [[grundgesetz|Grundgesetz]] und aus der Grundrechtecharta der Europäischen Union ableiten. | + | Das Urheberrecht lässt sich aus dem deutschen |
- | 2 GG]] des Grundgesetzes | + | [[https:// |
- | > Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. | + | 2 GG]] des Grundgesetzes |
+ | 14 Abs. 1 GG]] wird konkret | ||
+ | > "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt." | ||
- | Konkretisiert wird das einfachgesetzlich im Urheberrechtsgesetz. In [[https:// | + | Im nachfolgenden Passus des Urheberrechtsgesetz [[https:// |
- | > Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes. | + | > "Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes." |
In Deutschland basiert das Urheberrecht auf der [[monistische-theorie|monistischen Theorie]], die die Einheit von Vermögen und Persönlichkeit vorsieht. Andere Länder verfolgen die dualistische Theorie, die das Urheberrecht zweiteilig sehen, bestehend aus Vermögen und Persönlichkeit. | In Deutschland basiert das Urheberrecht auf der [[monistische-theorie|monistischen Theorie]], die die Einheit von Vermögen und Persönlichkeit vorsieht. Andere Länder verfolgen die dualistische Theorie, die das Urheberrecht zweiteilig sehen, bestehend aus Vermögen und Persönlichkeit. | ||
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- | ====Was ist geschützt? | + | |
+ | =====Was ist geschützt?===== | ||
Das deutsche Urheberrecht schützt Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Werke sind im Sinne des Gesetzes persönliche geistige Schöpfungen. Um zu prüfen, ob etwas ein Werk ist, werden im angewandten Recht fünf kumulative Kriterien herangezogen: | Das deutsche Urheberrecht schützt Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Werke sind im Sinne des Gesetzes persönliche geistige Schöpfungen. Um zu prüfen, ob etwas ein Werk ist, werden im angewandten Recht fünf kumulative Kriterien herangezogen: | ||
- Handelt es sich um eine persönliche Schöpfung? | - Handelt es sich um eine persönliche Schöpfung? | ||
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- | Mehr Details findest du im Artikel zu [[persoenliche-geistige-schoepfung|persönlichen geistigen Schöpfungen]] | + | Mehr Details findest du im Artikel zu [[persoenliche-geistige-schoepfung|persönlichen geistigen Schöpfungen.]] |
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- | ====Urheberschaft==== | + | =====Urheberschaft===== |
- | Urheber eines Werks ist immer der Schöpfer | + | Als Urheber eines Werks gilt immer der geistige |
- | Dieser Urheber | + | |
- | Auch nach einer Veröffentlichung hat der Urheber noch gewisse Rechte. Er hat das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. Er kann verlangen, dass sein Name im Zusammenhang mit einer Verwendung seines Werkes genannt wird. Auch kann er eine Entstellung seines Werkes verbieten. | + | Eine Veröffentlichung liegt dann vor, wenn das Werk einer Anzahl nicht persönlich miteinander bekannten Personen zur Kenntnis gegeben wird. Das Vorspielen eines neuen Liedes vor Freunden ist also nicht unbedingt eine Veröffentlichung. |
Außerdem hat der Urheber die **Verwertungsrechte** an seinem Werk. Das gilt sowohl für eine Verwertung in körperlicher als auch in unkörperlicher Form: | Außerdem hat der Urheber die **Verwertungsrechte** an seinem Werk. Das gilt sowohl für eine Verwertung in körperlicher als auch in unkörperlicher Form: | ||
- | * Verwertungsrechte körperlicher Form | ||
- | * Vervielfältigungsrecht | ||
- | * Verbreitungsrecht | ||
- | * Ausstellungsrecht | ||
- | * Verwertungsrechte unkörperlicher Form | ||
- | * Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht | ||
- | * Recht der öffentlichen Zugänglichmachung | ||
- | * Senderecht | ||
- | * Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger | ||
- | * Recht der Wiedergabe von Funksendungen | ||
+ | ^ Verwertungsrechte körperlicher Form ^ Verwertungsrechte unkörperlicher Form | ||
+ | | Vervielfältigungsrecht | ||
+ | | Verbreitungsrecht | ||
+ | | Ausstellungsrecht | ||
+ | | | Recht der Wiedergabe von Funksendungen | ||
+ | | ||
+ | | ||
<WRAP center round tip> | <WRAP center round tip> | ||
**Zusammengefasst**: | **Zusammengefasst**: | ||
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Die Urheberschaft mit all ihren Pflichten kann auch für anonyme Werke gelten. Nach [[https:// | Die Urheberschaft mit all ihren Pflichten kann auch für anonyme Werke gelten. Nach [[https:// | ||
- | ====Urheberschaft mit mehreren Beteiligten==== | + | =====Urheberschaft mit mehreren Beteiligten===== |
===Miturheber=== | ===Miturheber=== | ||
Wenn mehrere Personen ein Werk zusammen geschaffen haben, sind sie Miturheber, wenn sich ihre Anteile am Werk nicht gesondert verwerten lassen, zum Beispiel bei einem Musikstück. Sie verfügen gemeinsam über Änderungen, | Wenn mehrere Personen ein Werk zusammen geschaffen haben, sind sie Miturheber, wenn sich ihre Anteile am Werk nicht gesondert verwerten lassen, zum Beispiel bei einem Musikstück. Sie verfügen gemeinsam über Änderungen, | ||
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====Dauer des Urheberrechts==== | ====Dauer des Urheberrechts==== | ||
- | Das Urheberrecht an einem Werk gilt grundsätzlich 70 Jahre lang nach dem Tod des Urhebers. Danach ist das Werk gemeinfrei. Das bedeutet, dass kein Immaterialgüterrechte mehr bestehen, also auch kein Urheberrecht mehr. Das Werk kann von jedermann nach Belieben verwendet werden. Besteht eine Miturheberschaft, | + | Das Urheberrecht an einem Werk gilt grundsätzlich 70 Jahre lang nach dem Tod des Urhebers. Danach ist das Werk gemeinfrei. Das bedeutet, dass kein Immaterialgüterrechte mehr bestehen, also auch kein Urheberrecht mehr. Das Werk kann von jedermann nach Belieben verwendet werden. Besteht eine Miturheberschaft, |
- | ====Urheberrechtsschranken==== | + | =====Urheberrechtsschranken===== |
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Mehr zu Urheberrechtsschranken gibt es in [[urheberrechtsschranken|diesem Artikel]]. | Mehr zu Urheberrechtsschranken gibt es in [[urheberrechtsschranken|diesem Artikel]]. | ||
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- | Trotz eines bestehenden Urheberrechts kann es unter Umständen möglich sein, ein Werk frei nutzen zu dürfen. Das ist dann der Fall, wenn eine Urheberrechtsschranke greift. Urheberrechtsschranken gelten zum Beispiel für | + | Trotz eines bestehenden Urheberrechts kann es unter Umständen möglich sein, ein Werk frei nutzen zu dürfen. Das ist dann der Fall, wenn eine Urheberrechtsschranke greift. Urheberrechtsschranken gelten zum Beispiel für: |
* Öffentliche Reden | * Öffentliche Reden | ||
* Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare | * Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare | ||
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* Zitate | * Zitate | ||
* Privatkopien | * Privatkopien | ||
- | * innerhalb | + | * Innerhalb |
Um zu prüfen, ob es sich um einen akzeptablen Eingriff in das Urheberrecht des Schöpfers handelt, gibt es einen Drei-Stufen-Test: | Um zu prüfen, ob es sich um einen akzeptablen Eingriff in das Urheberrecht des Schöpfers handelt, gibt es einen Drei-Stufen-Test: | ||
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- | ====Funktionen des Urheberrechts==== | + | =====Funktionen des Urheberrechts===== |
Neben der offensichtlichen Schutzfunktion und damit Respektierung einer erbrachten Leistung hat das Urheberrecht weitere Funktionen inne: | Neben der offensichtlichen Schutzfunktion und damit Respektierung einer erbrachten Leistung hat das Urheberrecht weitere Funktionen inne: | ||
- | * **Vergütungsfunktion**: | + | * **Vergütungsfunktion**: |
* **Innovationsfunktion**: | * **Innovationsfunktion**: | ||
- | * **Kommunikationsfunktion**: | + | * **Kommunikationsfunktion**: |
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