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 Ein Journalist darf jedoch nicht dazu gezwungen werden, unter seinen Namen etwas zu veröffentlichen, was nicht seiner Meinung entspricht. Im Brandenburger [[landespressegesetze|Pressegesetz]] ist außerdem verankert, dass Journalistinnen und Journalisten aus ihrer Weigerung keine Nachteile entstehen dürfen. Ein Journalist darf jedoch nicht dazu gezwungen werden, unter seinen Namen etwas zu veröffentlichen, was nicht seiner Meinung entspricht. Im Brandenburger [[landespressegesetze|Pressegesetz]] ist außerdem verankert, dass Journalistinnen und Journalisten aus ihrer Weigerung keine Nachteile entstehen dürfen.
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 +{{tag>Medienrecht}}
tendenzschutz.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/11 19:11 von svetlana