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tendenzschutz

Tendenzschutz

Der Tendenzschutz räumt bestimmten Verlegern einen größeren Einfluss auf Ausrichtung des von ihnen verlegten Mediums ein. Beispiele dafür sind Parteien, Kirchen oder Gewerkschaften. Damit wird die innere Pressefreiheit, die Freiheit der Journalisten gegenüber dem Verleger, eingeschränkt.

Die Verankerung dieser Einschränkungen der inneren Pressefreiheit in Tendenzbetrieben ist in § 118 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu finden. Dort werden den Unternehmen und Betriebe, die unmittelbar und überwiegend den Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienen, die Rechte der Arbeitnehmer eingeschränkt.

Ein Journalist darf jedoch nicht dazu gezwungen werden, unter seinen Namen etwas zu veröffentlichen, was nicht seiner Meinung entspricht. Im Brandenburger Pressegesetz ist außerdem verankert, dass Journalisten aus ihrer Weigerung keine Nachteile entstehen dürfen.

tendenzschutz.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/11 19:11 von svetlana