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telemedien [2017/12/11 16:55] – angelegt eric | telemedien [2022/01/11 11:52] (aktuell) – sonja | ||
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- | =====Telemedien===== | + | ======Telemedien====== |
- | Hinsichtlich von Rechten und Pflichten von Medien ist es zunächst von Bedeutung zu bestimmen, was für ein Medium vorliegt. | + | Hinsichtlich von Rechten und Pflichten von Medien ist es zunächst von Bedeutung zu bestimmen, was für ein Medium vorliegt, denn Telemedien unterliegen anderen Regulierungen als der [[rundfunk|Rundfunk]]. Es ist zu beachten, dass verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich gesonderte Regelungen existieren. Einfachgesetzlich werden Telemedien im [[rundfunkstaatsvertrag|Rundfunkstaatsvertrag]] und im Telemediengesetz reguliert. |
- | ====Definitionen==== | + | =====Definitionen===== |
- | ===Einfachgesetzliche Definition von Telemedien=== | + | ====Einfachgesetzliche Definition von Telemedien==== |
- | Es existiert keine Definition von Telemedien, jedoch eine Negativabgrenzung im [[rundfunkstaatsvertrag|Rundfunkstaatsvertrag]], § 2 Abs. 1 Satz 3: | + | Es existiert keine Definition von Telemedien, jedoch eine Negativabgrenzung im Rundfunkstaatsvertrag, |
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+ | Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, | ||
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Die Differenzierung von Telemedien und insbesondere [[rundfunk|Rundfunk]] hat große praktische Auswirkungen. Während Rundfunk zulassungspflichtig ist und weiteren Beschränkungen und Kontrollen unterliegt, fällt die Zulassungspflicht bei Telemedien ebenso wie andere Auflagen weg. Ein Angebot, dass oben genannte Bedingungen erfüllt und auf das eins der folgenden Kriterien zutrifft, ist kein Rundfunkangebot und wird als Telemedium behandelt: | Die Differenzierung von Telemedien und insbesondere [[rundfunk|Rundfunk]] hat große praktische Auswirkungen. Während Rundfunk zulassungspflichtig ist und weiteren Beschränkungen und Kontrollen unterliegt, fällt die Zulassungspflicht bei Telemedien ebenso wie andere Auflagen weg. Ein Angebot, dass oben genannte Bedingungen erfüllt und auf das eins der folgenden Kriterien zutrifft, ist kein Rundfunkangebot und wird als Telemedium behandelt: | ||
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- aus Sendungen bestehen, die jeweils gegen Einzelentgelt freigeschaltet werden. | - aus Sendungen bestehen, die jeweils gegen Einzelentgelt freigeschaltet werden. | ||
- | ===Telemedien im Grundgesetz und in Landesgesetzen=== | + | ====Telemedien im Grundgesetz und in Landesgesetzen==== |
- | Telemedien werden nicht im Grundgesetz erwähnt. [[https:// | + | Telemedien werden nicht im Grundgesetz erwähnt. [[https:// |
Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der Thüringischen Verfassung: | Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der Thüringischen Verfassung: | ||
- | >Die Freiheit der Presse, des Rundfunks, des Fernsehens, des Films und der anderen Medien wird gewährleistet. Zensur ist nicht zulässig. | + | <WRAP center round info>Die Freiheit der Presse, des Rundfunks, des Fernsehens, des Films und der anderen Medien wird gewährleistet. Zensur ist nicht zulässig.</ |
- | ====Arten von Telemedien==== | + | =====Arten von Telemedien===== |
Der Rundfunkstaatsvertrag unterscheidet grob drei Arten von Telemedien: | Der Rundfunkstaatsvertrag unterscheidet grob drei Arten von Telemedien: | ||
* journalistisch-redaktionelle Angebote | * journalistisch-redaktionelle Angebote | ||
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- | ====Abgrenzung zum Rundfunk==== | + | =====Abgrenzung zum Rundfunk===== |
Die Abgrenzung zum Rundfunk ist von großer Bedeutung im Mediengeschäft, | Die Abgrenzung zum Rundfunk ist von großer Bedeutung im Mediengeschäft, | ||
* an die Allgemeinheit, | * an die Allgemeinheit, | ||
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- | {{tag>medienrecht}} | + | {{tag>Medienrecht}} |