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telemedien [2022/01/11 11:49] – sonja | telemedien [2022/01/11 11:52] (aktuell) – sonja | ||
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- | Hinsichtlich von Rechten und Pflichten von Medien ist es zunächst von Bedeutung zu bestimmen, was für ein Medium vorliegt, denn Telemedien unterliegen anderen Regulierungen als der [[rundfunk|Rundfunk]]. Es ist zu beachten, dass verfassungsrechtlich und einfach gesetzlich | + | Hinsichtlich von Rechten und Pflichten von Medien ist es zunächst von Bedeutung zu bestimmen, was für ein Medium vorliegt, denn Telemedien unterliegen anderen Regulierungen als der [[rundfunk|Rundfunk]]. Es ist zu beachten, dass verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich |
=====Definitionen===== | =====Definitionen===== | ||
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Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der Thüringischen Verfassung: | Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der Thüringischen Verfassung: | ||
- | >Die Freiheit der Presse, des Rundfunks, des Fernsehens, des Films und der anderen Medien wird gewährleistet. Zensur ist nicht zulässig. | + | <WRAP center round info>Die Freiheit der Presse, des Rundfunks, des Fernsehens, des Films und der anderen Medien wird gewährleistet. Zensur ist nicht zulässig.</ |
=====Arten von Telemedien===== | =====Arten von Telemedien===== |