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telemedien

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telemedien [2018/01/04 13:30] – Tag vereinheitlicht erictelemedien [2018/01/04 13:31] eric
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 =====Telemedien===== =====Telemedien=====
-Hinsichtlich von Rechten und Pflichten von Medien ist es zunächst von Bedeutung zu bestimmen, was für ein Medium vorliegt, denn Telemedien unterliegen anderen Regulierungen als der Rundfunk. Es ist zu beachten, dass verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich gesonderte Regelungen existieren. Einfachgesetzlich werden Telemedien im [[rundfunkstaatsvertrag|Rundfunkstaatsvertrag]] und im Telemediengesetz reguliert.+Hinsichtlich von Rechten und Pflichten von Medien ist es zunächst von Bedeutung zu bestimmen, was für ein Medium vorliegt, denn Telemedien unterliegen anderen Regulierungen als der [[rundfunk|Rundfunk]]. Es ist zu beachten, dass verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich gesonderte Regelungen existieren. Einfachgesetzlich werden Telemedien im [[rundfunkstaatsvertrag|Rundfunkstaatsvertrag]] und im Telemediengesetz reguliert.
  
 ====Definitionen==== ====Definitionen====
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 ===Telemedien im Grundgesetz und in Landesgesetzen=== ===Telemedien im Grundgesetz und in Landesgesetzen===
-Telemedien werden nicht im Grundgesetz erwähnt. [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html|Art. 5 des Grundgesetzes]] legt zwar Rechte für die Presse und den Rundfunk fest, Telemedien finden noch kein Erwähnung. Telemedien können verfassungsrechtlich daher entweder [[rundfunk|Rundfunk]] oder [[presse|Presse]] sein. In vielen Landesverfassungen ist das ähnlich. Einige Landesverfassungen habe jedoch den Versuch unternommen, Telemedien neben Presse und Rundfunk Erwähnung finden zu lassen, so zum Beispiel die Thüringische Verfassung:+Telemedien werden nicht im Grundgesetz erwähnt. [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html|Art. 5 des Grundgesetzes]] legt zwar Rechte für die Presse und den Rundfunk fest, Telemedien finden noch kein Erwähnung. Telemedien können verfassungsrechtlich daher entweder Rundfunk oder [[presse|Presse]] sein. In vielen Landesverfassungen ist das ähnlich. Einige Landesverfassungen habe jedoch den Versuch unternommen, Telemedien neben Presse und Rundfunk Erwähnung finden zu lassen, so zum Beispiel die Thüringische Verfassung:
  
 Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der Thüringischen Verfassung: Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der Thüringischen Verfassung:
telemedien.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/11 11:52 von sonja