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telemedien [2017/12/11 23:15] – Regulierungsgrundlage in Einleitung eingefügt eric | telemedien [2018/01/04 13:31] – eric | ||
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=====Telemedien===== | =====Telemedien===== | ||
- | Hinsichtlich von Rechten und Pflichten von Medien ist es zunächst von Bedeutung zu bestimmen, was für ein Medium vorliegt. | + | Hinsichtlich von Rechten und Pflichten von Medien ist es zunächst von Bedeutung zu bestimmen, was für ein Medium vorliegt, denn Telemedien unterliegen anderen Regulierungen als der [[rundfunk|Rundfunk]]. Es ist zu beachten, dass verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich gesonderte Regelungen existieren. Einfachgesetzlich werden Telemedien im [[rundfunkstaatsvertrag|Rundfunkstaatsvertrag]] und im Telemediengesetz reguliert. |
====Definitionen==== | ====Definitionen==== | ||
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===Telemedien im Grundgesetz und in Landesgesetzen=== | ===Telemedien im Grundgesetz und in Landesgesetzen=== | ||
- | Telemedien werden nicht im Grundgesetz erwähnt. [[https:// | + | Telemedien werden nicht im Grundgesetz erwähnt. [[https:// |
Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der Thüringischen Verfassung: | Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der Thüringischen Verfassung: | ||
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- | {{tag>medienrecht}} | + | {{tag>Medienrecht}} |