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telemedien

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telemedien [2017/12/11 16:55] erictelemedien [2018/01/04 13:31] eric
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 =====Telemedien===== =====Telemedien=====
-Hinsichtlich von Rechten und Pflichten von Medien ist es zunächst von Bedeutung zu bestimmen, was für ein Medium vorliegt. Dabei ist zu beachten, dass verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich gesonderte Regelungen existieren.+Hinsichtlich von Rechten und Pflichten von Medien ist es zunächst von Bedeutung zu bestimmen, was für ein Medium vorliegt, denn Telemedien unterliegen anderen Regulierungen als der [[rundfunk|Rundfunk]]Es ist zu beachten, dass verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich gesonderte Regelungen existieren. Einfachgesetzlich werden Telemedien im [[rundfunkstaatsvertrag|Rundfunkstaatsvertrag]] und im Telemediengesetz reguliert.
  
 ====Definitionen==== ====Definitionen====
 ===Einfachgesetzliche Definition von Telemedien=== ===Einfachgesetzliche Definition von Telemedien===
-Es existiert keine Definition von Telemedien, jedoch eine Negativabgrenzung im [[rundfunkstaatsvertrag|Rundfunkstaatsvertrag]], § 2 Abs. 1 Satz 3: +Es existiert keine Definition von Telemedien, jedoch eine Negativabgrenzung im Rundfunkstaatsvertrag, § 2 Abs. 1 Satz 3: 
 >Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind. >Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.
  
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 ===Telemedien im Grundgesetz und in Landesgesetzen=== ===Telemedien im Grundgesetz und in Landesgesetzen===
-Telemedien werden nicht im Grundgesetz erwähnt. [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html|Art. 5 des Grundgesetzes]] legt zwar Rechte für die Presse und den Rundfunk fest, Telemedien finden noch kein Erwähnung. Telemedien können verfassungsrechtlich daher entweder [[rundfunk|Rundfunk]] oder [[presse|Presse]] sein. In vielen Landesverfassungen ist das ähnlich. Einige Landesverfassungen habe jedoch den Versuch unternommen, Telemedien neben Presse und Rundfunk Erwähnung finden zu lassen, so zum Beispiel die Thüringische Verfassung:+Telemedien werden nicht im Grundgesetz erwähnt. [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html|Art. 5 des Grundgesetzes]] legt zwar Rechte für die Presse und den Rundfunk fest, Telemedien finden noch kein Erwähnung. Telemedien können verfassungsrechtlich daher entweder Rundfunk oder [[presse|Presse]] sein. In vielen Landesverfassungen ist das ähnlich. Einige Landesverfassungen habe jedoch den Versuch unternommen, Telemedien neben Presse und Rundfunk Erwähnung finden zu lassen, so zum Beispiel die Thüringische Verfassung:
  
 Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der Thüringischen Verfassung: Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der Thüringischen Verfassung:
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-{{tag>medienrecht}}+{{tag>Medienrecht}}
telemedien.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/11 11:52 von sonja