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telemedien [2017/12/11 16:55] – eric | telemedien [2017/12/11 23:15] – Regulierungsgrundlage in Einleitung eingefügt eric | ||
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=====Telemedien===== | =====Telemedien===== | ||
- | Hinsichtlich von Rechten und Pflichten von Medien ist es zunächst von Bedeutung zu bestimmen, was für ein Medium vorliegt. Dabei ist zu beachten, dass verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich gesonderte Regelungen existieren. | + | Hinsichtlich von Rechten und Pflichten von Medien ist es zunächst von Bedeutung zu bestimmen, was für ein Medium vorliegt. Dabei ist zu beachten, dass verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich gesonderte Regelungen existieren. Einfachgesetzlich werden Telemedien im [[rundfunkstaatsvertrag|Rundfunkstaatsvertrag]] und im Telemediengesetz reguliert. |
====Definitionen==== | ====Definitionen==== | ||
===Einfachgesetzliche Definition von Telemedien=== | ===Einfachgesetzliche Definition von Telemedien=== | ||
- | Es existiert keine Definition von Telemedien, jedoch eine Negativabgrenzung im [[rundfunkstaatsvertrag|Rundfunkstaatsvertrag]], § 2 Abs. 1 Satz 3: | + | Es existiert keine Definition von Telemedien, jedoch eine Negativabgrenzung im Rundfunkstaatsvertrag, |
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