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telemedien

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 ===Telemedien im Grundgesetz und in Landesgesetzen=== ===Telemedien im Grundgesetz und in Landesgesetzen===
-Telemedien werden nicht im Grundgesetz erwähnt. [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html|Art. 5 des Grundgesetzes]] legt zwar Rechte für die Presse und den Rundfunk fest, Telemedien finden noch kein Erwähnung. Telemedien können verfassungsrechtlich daher entweder [[rundfunk|Rundfunk]] oder [[presse|Presse]] seinIn vielen Landesverfassungen ist das ähnlich. Einige Landesverfassungen habe jedoch den Versuch unternommen, Telemedien neben Presse und Rundfunk Erwähnung finden zu lassen, so zum Beispiel die Thüringische Verfassung:+Telemedien werden nicht im Grundgesetz erwähnt. [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html|Art. 5 des Grundgesetzes]] legt zwar Rechte für die Presse und den Rundfunk fest, Telemedien finden noch kein Erwähnung. Telemedien können verfassungsrechtlich daher entweder [[rundfunk|Rundfunk]] oder [[presse|Presse]] sein. In vielen Landesverfassungen ist das ähnlich. Einige Landesverfassungen habe jedoch den Versuch unternommen, Telemedien neben Presse und Rundfunk Erwähnung finden zu lassen, so zum Beispiel die Thüringische Verfassung:
  
 Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der Thüringischen Verfassung: Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der Thüringischen Verfassung:
telemedien.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/11 11:52 von sonja