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telemedien

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 Es existiert keine Definition von Telemedien, jedoch eine Negativabgrenzung im Rundfunkstaatsvertrag, § 2 Abs. 1 Satz 3: Es existiert keine Definition von Telemedien, jedoch eine Negativabgrenzung im Rundfunkstaatsvertrag, § 2 Abs. 1 Satz 3:
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->Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.+Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.
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telemedien.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/11 11:52 von sonja