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Damit eine Zeitung als Tageszeitung gilt, muss sie mindestens zweimal wöchentlich erscheinen. Üblich sind aber sechs Erscheinungen pro Woche. Außerdem muss ein aktueller politischer Teil enthalten sein, der das Tagesgeschehen behandelt. Inhaltlich muss die Zeitung universell aufgestellt sein, muss also inhaltlich unbegrenzt sein (d.h. keine Spartenzeitung).