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Das Prinzip der Staatsferne im Zusammenhang mit der Dualen Rundfunkordnung bechränkt den Einfluss und die Kontrollmöglichkeiten, die der Staat auf Sender haben darf. Daher bedarf es einer programmneutralen Finanzierungsform, die Finanzierung muss also unabhängig vom Programm geschehen, damit nicht mittels finanzieller Einschnitte ein bspw. staatskritisches Programm verhindert werden kann. Eine direkte staatliche Finanzierung ist folglich nicht möglich.
Eine Ausnahme bildet der staatliche Auslandsrundfunk Deutsche Welle, die unmittelbar mit staatlichen Mitteln finanziert wird.