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schmaehkritik

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schmaehkritik [2018/01/19 14:37] – Zusammenhang zur Schmähkritik korrigiert ericschmaehkritik [2022/01/14 12:11] (aktuell) – Zweiter Absatz war glaube ich inhaltlich falsch, da die Schmähkritik eben nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. carsten
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-=====Schmähkritik===== +======Schmähkritik====== 
-Eine Schmähkritik liegt vor, wenn eine Kritik sich nicht mehr der Sache auseinandersetzt, sondern zum Ziel hat, eine Person zu diffamieren und persönlich zu kränken. Dabei muss das „sachliche Anliegen der Äußerung völlig in den Hintergrund [ge]drängt“ werden ([[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1999/02/rk19990224_1bvr184795.html#abs26|BVerfGE 82, 272 (284)]]).+Eine Schmähkritik liegt vor, wenn Äußerungen sich nicht mehr mit der Sache auseinandersetzen, sondern das alleinige Ziel haben, eine Person zu diffamieren und persönlich zu kränken. Dabei muss das „sachliche Anliegen der Äußerung völlig in den Hintergrund [ge]drängt“ werden ([[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1999/02/rk19990224_1bvr184795.html#abs26|BVerfGE 82, 272 (284)]]).
  
-Eine Schmähkritik wird von der [[meinungsfreiheit|Meinungsfreiheit]] gedeckt, fällt aber unter die Schranke des Schutzes der persönlichen Ehre.+Eine Schmähkritik wird nicht mehr vom [[meinungsfreiheit|Grundrecht der Meinungsfreiheit]] gedeckt, da das betroffene Persönlichkeitsrecht bzw. der Schutz der persönlichen Ehre schwerer wiegt. Die Einordnung ob es sich um eine Schmähung handelt, ist allerdings oft schwierig.
  
 {{tag>Medienrecht}} {{tag>Medienrecht}}
schmaehkritik.1516369037.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/01/19 14:37 von eric