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Ein Rundfunkstaatsvertrag ist ein Vertrag zwischen allen Bundesländert, der Normen formuliert, die für ganz Deutschland gelten. Weil im Medienrecht Rundfunk Sache der Länder ist, sind Staatsverträge ein gängiger Weg, ein einheitliches Recht zu schaffen. Rundfunkstaatsverträge haben den Rang eines einfachen Landesgesetzes.