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- | Ein Rundfunkstaatsvertrag ist ein Vertrag zwischen allen Bundesländert, der Normen formuliert, die für ganz Deutschland gelten. Weil im [[medienrecht|Medienrecht]] Rundfunk Sache der Länder ist, sind Staatsverträge ein gängiger Weg, ein einheitliches Recht zu schaffen. Rundfunkstaatsverträge haben den Rang eines einfachen Landesgesetzes. | + | Ein Rundfunkstaatsvertrag ist ein Vertrag zwischen allen Bundesländern, der Normen formuliert, die für ganz Deutschland gelten. Weil im [[medienrecht|Medienrecht]] Rundfunk Sache der Länder ist, sind Staatsverträge ein gängiger Weg, ein einheitliches Recht zu schaffen. Rundfunkstaatsverträge haben den Rang eines einfachen Landesgesetzes. |
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