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- | =====Rundfunkbeitrag===== | + | ======Rundfunkbeitrag====== |
- | Der öffentliche-rechtliche Rundfunk wird über den Rundfunkbeitrag finanziert. Dieser wurde 2013 eingeführt und beruht auf einem geräteunabhängigen Modell. Der Rundfunkbeitrag wird für das Bereitstellen des Angebots gezahlt, nicht für die eigentliche Nutzung. So lässt es sich rechtfertigen, | + | Der **öffentliche-rechtliche Rundfunk** wird über den Rundfunkbeitrag finanziert. Dieser wurde 2013 eingeführt und beruht auf einem geräteunabhängigen Modell. Der Rundfunkbeitrag wird für das Bereitstellen des Angebots gezahlt, nicht für die eigentliche Nutzung. So lässt es sich rechtfertigen, |
- | Der Finanzbedarf der Anstalten leitet sich aus dem Programmauftrag ab. Werbung kann durch den Gesetzgeber erlaubt werden, ist aber nur in beschränktem Maße zulässig. Es gilt das Prinzip der Staatsferne zu beachten, das eine programmneutrale Finanzierung gewährleisten soll. Die Staatsferne schließt insbesondere einen Staatsrundfunk aus. Außerdem haben die Anstalten nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu agieren. | + | Der Finanzbedarf der Anstalten leitet sich aus dem Programmauftrag ab. Werbung kann durch den Gesetzgeber erlaubt werden, ist aber nur in beschränktem Maße zulässig. Es gilt das [[staatsferne|Prinzip der Staatsferne]] zu beachten, das eine programmneutrale Finanzierung gewährleisten soll. Die **Staatsferne** schließt insbesondere einen Staatsrundfunk aus. Außerdem haben die Anstalten nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu agieren. |
- | Festlegung des Beitragssatzes | + | |
- | Zunächst melden die Rundfunkanstalten einen Bedarf an. Daraufhin macht die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) einen Vorschlag für die kommende Finanzierungsperiode, | + | =====Festlegung des Beitragssatzes===== |
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+ | Zunächst melden die Rundfunkanstalten einen Bedarf an. Daraufhin macht die [[kef|Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF)]] einen Vorschlag für die kommende Finanzierungsperiode, |