Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


pressefreiheit

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
Letzte ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung
pressefreiheit [2017/05/04 20:18] – Einschränkung Tendenzschutz eingefügt ericpressefreiheit [2017/12/29 17:58] eric
Zeile 5: Zeile 5:
  Die Pressefreiheit wird in Artikel 5 des Grundgesetzes festgelegt:  Die Pressefreiheit wird in Artikel 5 des Grundgesetzes festgelegt:
  
->(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus >allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der >Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.+>(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
 > >
 >(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. >(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
->Art. 5 GG +Art. 5 GG 
  
-Außer der Gewährleistung der freien Presse wird auch Zensur untersagt.+Außer der Gewährleistung der freien Presse wird auch [[zensurverbot|Zensur]] untersagt.
  
 Die Freiheit der Presse drückt sich aber nicht nur in der freien Äußerung und fehlender Zensur aus, sondern auch in der Freiheit, etwas nicht veröffentlichen zu müssen. Es gibt keinen Anspruch gegenüber einem Medium, dass es etwas veröffentlicht. Dazu gibt es wenige Ausnahmen wie Gegendarstellungen. Diese Form der Freiheit wird als [[negative-pressefreiheit|negative Pressefreiheit]] bezeichnet.  Die Freiheit der Presse drückt sich aber nicht nur in der freien Äußerung und fehlender Zensur aus, sondern auch in der Freiheit, etwas nicht veröffentlichen zu müssen. Es gibt keinen Anspruch gegenüber einem Medium, dass es etwas veröffentlicht. Dazu gibt es wenige Ausnahmen wie Gegendarstellungen. Diese Form der Freiheit wird als [[negative-pressefreiheit|negative Pressefreiheit]] bezeichnet. 
Zeile 16: Zeile 16:
 ====Einschränkungen==== ====Einschränkungen====
 Angestellte Redakteurinnen und Redakteure können in [[tendenzschutz|Tendenzbetrieben]] davon abgehalten werden, etwas zu veröffentlichen, was nicht der Meinung des Tendenzbetriebes entspricht, beispielsweise bei kirchlichen Einrichtungen. Der Redakteur oder die Redakteurin können allerdings nicht dazu gezwungen werden etwas unter ihrem Namen zu veröffentlichen, was nicht ihrer oder seiner Meinung entspricht. Angestellte Redakteurinnen und Redakteure können in [[tendenzschutz|Tendenzbetrieben]] davon abgehalten werden, etwas zu veröffentlichen, was nicht der Meinung des Tendenzbetriebes entspricht, beispielsweise bei kirchlichen Einrichtungen. Der Redakteur oder die Redakteurin können allerdings nicht dazu gezwungen werden etwas unter ihrem Namen zu veröffentlichen, was nicht ihrer oder seiner Meinung entspricht.
 +
 +{{tag>Medienrecht}}
pressefreiheit.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/04 15:28 von eric