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pressefreiheit

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pressefreiheit [2017/05/04 20:18] – Einschränkung Tendenzschutz eingefügt ericpressefreiheit [2017/05/04 20:19] eric
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  Die Pressefreiheit wird in Artikel 5 des Grundgesetzes festgelegt:  Die Pressefreiheit wird in Artikel 5 des Grundgesetzes festgelegt:
  
->(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus >allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der >Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.+>(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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 >(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. >(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
->Art. 5 GG +Art. 5 GG 
  
 Außer der Gewährleistung der freien Presse wird auch Zensur untersagt. Außer der Gewährleistung der freien Presse wird auch Zensur untersagt.
pressefreiheit.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/04 15:28 von eric