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- | Auktionen im Web sind rechtlich keine Versteigerungen. Dazu fehlt die Erteilung des Zuschlags durch einen Auktionator oder eine Auktionatorin. Stattdessen handelt es sich um einen regulären [[vertragsabschluss-im-web|Vertragsabschluss]]. Dabei ist strittig, wie genau der Abschluss des Vertrags zustande kommt. Eine Variante ist, dass das Angebot die Eröffnung der Auktion darstellt und die Annahme des Angebots durch das höchste Gebot geschieht. Geläufiger hingegen ist die Annahme, dass die Freischaltung eines Angebots lediglich eine //invitatio ad offerendum// | + | Auktionen im Web sind rechtlich keine Versteigerungen. Dazu fehlt die Erteilung des Zuschlags durch einen Auktionator oder eine Auktionatorin. Stattdessen handelt es sich um einen regulären [[vertragsabschluss-im-web|Vertragsabschluss]]. Dabei ist strittig, wie genau der Abschluss des Vertrags zustande kommt. Eine Variante ist, dass das Angebot die Eröffnung der Auktion darstellt und die Annahme des Angebots durch das höchste Gebot geschieht. Geläufiger hingegen ist die Annahme, dass die Freischaltung eines Angebots lediglich eine //invitatio ad offerendum// |
Angebote wie „sofort kaufen“ auf gängigen Auktions[[plattform|plattformen]] sind bereits Angebote, die durch das Bestätigen durch den Käufer oder die Käuferin angenommen werden. | Angebote wie „sofort kaufen“ auf gängigen Auktions[[plattform|plattformen]] sind bereits Angebote, die durch das Bestätigen durch den Käufer oder die Käuferin angenommen werden. | ||
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