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-Auktionen im Web sind rechtlich keine Versteigerungen. Dazu fehlt die Erteilung des Zuschlags durch einen Auktionator oder eine Auktionatorin. Stattdessen handelt es sich um einen regulären [[vertragsabschluss-im-web|Vertragsabschluss]]. Dabei ist strittig, wie genau der Abschluss des Vertrags zustande kommt. Eine Variante ist, dass das Angebot die Eröffnung der Auktion darstellt und die Annahme des Angebots durch das höchste Gebot geschieht. Geläufiger hingegen ist die Annahme, dass die Freischaltung eines Angebots lediglich eine //invitatio ad offerendum// darstellt. Das bedeutet, dass das Angebot durch das Gebot und die Annahme, durch die zuvor eingegangene Verpflichtung des Verkäufers oder der Verkäuferin, das Höchstgebot akzeptiert wird.+Auktionen im Web sind rechtlich keine Versteigerungen. Dazu fehlt die Erteilung des Zuschlags durch einen Auktionator oder eine Auktionatorin. Stattdessen handelt es sich um einen regulären [[vertragsabschluss-im-web|Vertragsabschluss]]. Dabei ist strittig, wie genau der Abschluss des Vertrags zustande kommt. Eine Variante ist, dass das Angebot die Eröffnung der Auktion darstellt und die Annahme des Angebots durch das höchste Gebot geschieht. Geläufiger hingegen ist die Annahme, dass die Freischaltung eines Angebots lediglich eine //invitatio ad offerendum// darstellt. Das bedeutet, dass durch das Gebot und die Annahme, durch die zuvor eingegangene Verpflichtung des Verkäufers oder der Verkäuferin, das Höchstgebot akzeptiert wird.
  
 Angebote wie „sofort kaufen“ auf gängigen Auktions[[plattform|plattformen]] sind bereits Angebote, die durch das Bestätigen durch den Käufer oder die Käuferin angenommen werden. Angebote wie „sofort kaufen“ auf gängigen Auktions[[plattform|plattformen]] sind bereits Angebote, die durch das Bestätigen durch den Käufer oder die Käuferin angenommen werden.
  
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online-auktion.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/09 18:08 von robin