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Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist verschiedenen Weisen mit dem Mediensystem verknüpft. Die individuelle Meinungsfreiheit des Einzelnen gilt für Journalisten ebenso wie für jeden anderen Bürger, sie ist ein Jedermanns-Recht, ebenso wie die Teilhabe an öffentlichen Debatten und dem freien Austausch von Meinungen. Gegenüber den Medien gibt es jedoch keinen Anspruch auf Berichterstattung. Mediale Unterstützung ist weder durch die Verfassung noch durch ein einfaches Gesetz zugesichert.
Dieses Fehlen eines Rechtsanspruchs auf mediale Unterstützung wirid als negative Pressefreiheit bezeichnet. Die Presse kann also nicht zu einer Veröffentlichung gezwungen werden. Einzige Ausnahme ist der Abdruck von Gegendarstellungen.