Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.
Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorherige Überarbeitung | ||
nachrichtensperre [2017/05/12 15:44] – eric | nachrichtensperre [2018/06/24 21:45] (aktuell) – eric | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
=====Nachrichtensperre===== | =====Nachrichtensperre===== | ||
- | Eine Nachrichtensperre ist das Zurückhalten von Informationen durch Behörden oder andere staatliche Einrichtungen. Gelegentlich wird darunter auch verstanden, dass die Presse über ein bestimmtes Thema nicht berichten darf. | + | Eine Nachrichtensperre ist das Zurückhalten von Informationen durch Behörden oder andere staatliche Einrichtungen. Gelegentlich wird darunter auch verstanden, dass die Presse über ein bestimmtes Thema nicht berichten darf. Nachrichtensperren sind nach §4 Abs. 3 LPG NRW unzulässig. Danach ist es verboten, Auskünfte an die Presse zu verbieten. |
+ | |||
+ | > | ||
- | > | ||
- | |||
- | Allgemeine Anordnungen, | ||
Auch legt das [[landespressegesetze|Landespressegesetz]] im ersten Absatz des selben Paragraphes fest, dass Behörden verpflichtet sind, Vertretern der Presse die nötigen Informationen zur Erfüllung ihrere öffentlichen Aufgabe zu erteilen. | Auch legt das [[landespressegesetze|Landespressegesetz]] im ersten Absatz des selben Paragraphes fest, dass Behörden verpflichtet sind, Vertretern der Presse die nötigen Informationen zur Erfüllung ihrere öffentlichen Aufgabe zu erteilen. | ||
+ | |||
+ | Der [[pressekodex|Pressekodex]] akzeptiert Nachrichtensperren grundsätzlich nicht. Er sieht aber Ausnahmen vor. | ||
====Ausnahmen==== | ====Ausnahmen==== |