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medienrecht

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medienrecht [2018/01/02 17:34] – Typo ericmedienrecht [2018/01/02 17:35] – Struktur eric
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 Medienrecht ist ein Querschnittsrecht. Es gibt kein Gesetze namens „Medienrecht“ vielmehr spielen eine Vielzahl von Gesetzen beim Umgang mit und für Medien eine Rolle. Relevant sind sowohl EU-Richtlinien als auch Bundes- und Landesgesetze. Rundfunk- und Presserecht ist grundsätzlich Sache der Bundesländer, die Gesetzgebung im Bereich der Telekommunikation wird vom Bund verantwortet. Von Bedeutung sind auch die [[rundfunkstaatsvertrag|Rundfunkstaatsverträge]], die zwischen den Ländern geschlossen werden. Auch die Rechtssprechung ist ein wichtiger Faktor im Medienrecht, zum Beispiel bei den [[rundfunkurteile|Rundfunkurteilen des Bundesverfassungsgerichtes]]. Medienrecht ist ein Querschnittsrecht. Es gibt kein Gesetze namens „Medienrecht“ vielmehr spielen eine Vielzahl von Gesetzen beim Umgang mit und für Medien eine Rolle. Relevant sind sowohl EU-Richtlinien als auch Bundes- und Landesgesetze. Rundfunk- und Presserecht ist grundsätzlich Sache der Bundesländer, die Gesetzgebung im Bereich der Telekommunikation wird vom Bund verantwortet. Von Bedeutung sind auch die [[rundfunkstaatsvertrag|Rundfunkstaatsverträge]], die zwischen den Ländern geschlossen werden. Auch die Rechtssprechung ist ein wichtiger Faktor im Medienrecht, zum Beispiel bei den [[rundfunkurteile|Rundfunkurteilen des Bundesverfassungsgerichtes]].
  
 +====Medienfreiheiten====
 Medienrecht ist also ein Mantelbegriff für verschiedene Normen. Es umfasst öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht und richterliche Vorgaben. Grundlage aller Normen ist [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html|Art. 5 GG]], in dem fünf Medienfreiheiten verankert sind: Medienrecht ist also ein Mantelbegriff für verschiedene Normen. Es umfasst öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht und richterliche Vorgaben. Grundlage aller Normen ist [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html|Art. 5 GG]], in dem fünf Medienfreiheiten verankert sind:
   *[[meinungsfreiheit|Meinungsfreiheit]]   *[[meinungsfreiheit|Meinungsfreiheit]]
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   *Filmfreiheit   *Filmfreiheit
  
 +====Funktion====
 Die Aufgaben des Medienrechts lassen sich aus Art. 5 GG ableiten: Sicherung von Meinungsvielfalt und Chancengleichheit, Schutz geistigen Eigentums und der Persönlichkeitsrechte, der Schutz der Rezipienten sowie die Gewährleistung einer Kommunikationsinfrastruktur. Die Aufgaben des Medienrechts lassen sich aus Art. 5 GG ableiten: Sicherung von Meinungsvielfalt und Chancengleichheit, Schutz geistigen Eigentums und der Persönlichkeitsrechte, der Schutz der Rezipienten sowie die Gewährleistung einer Kommunikationsinfrastruktur.
  
 {{tag>Medienrecht}} {{tag>Medienrecht}}
medienrecht.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/06 23:04 von eric