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medienrecht [2017/05/12 18:14] – eric | medienrecht [2017/06/02 23:11] – Art. 5 GG verlinkt eric | ||
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Medienrecht ist ein Querschnittsrecht. Es gibt kein Gesetze namens „Medienrecht“ vielmehr spielen eine Vielzahl von Gesetzen beim Umgang mit und für Medien eine Rolle. Relevant sind sowohl EU-Richtlinien als auch Bundes- und Landesgesetze. Rundfunk- und Pressrecht ist grundsätzlich Sache der Bundesländer, | Medienrecht ist ein Querschnittsrecht. Es gibt kein Gesetze namens „Medienrecht“ vielmehr spielen eine Vielzahl von Gesetzen beim Umgang mit und für Medien eine Rolle. Relevant sind sowohl EU-Richtlinien als auch Bundes- und Landesgesetze. Rundfunk- und Pressrecht ist grundsätzlich Sache der Bundesländer, | ||
- | Medienrecht ist also ein Mantelbegriff für verschiedene Normen. Es umfasst öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht und richterliche Vorgaben. Grundlage aller Normen ist Art. 5 GG, in dem fünf Medienfreiheiten verankert sind: | + | Medienrecht ist also ein Mantelbegriff für verschiedene Normen. Es umfasst öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht und richterliche Vorgaben. Grundlage aller Normen ist [[https:// |
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