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Massenmedien

Definition

Es gibt keine einheitliche Definition für Massenmedien. Eine mögliche Definition findet sich in „Psychologie der Massenkommunikation“ von Gerhard Maletzke. Darin definiert Maletzke, welches Kriterien als erfüllt sein müssen, damit ein Medium als Massenmedium gilt:

  • Es muss öffentlich sein,
  • durch technische Verbreitungsmittel gestreut werden,
  • indirekt,
  • einseitig und
  • an ein disperses Publikum gerichtet sein.

Eine Aussage ist öffentlich, wenn ihre Empfängerschaft weder begrenzt noch personell definiert ist. Indirekt ist eine Aussage, wenn eine räumliche und zeitliche Distanz zwischen Verfasserin oder Verfasser und Rezipienten besteht. Der Aspekt der Einseitigkeit ist in Zeiten des Web 2.0 als kritisch zu betrachten, da viele Medien neben Kommentaren auch ganze Ressorts mit Lesertexten anbieten. Es kann also durchaus ein Rollenwechsel zwischen Kommunikator und Rezipienten stattfinden. Ein disperses Publikum besteht aus Rezipienten, die unter verschiedenen Bedingungen das Medium konsumieren.

Binnendifferenzierung

Massenmedien lassen sich nach Aktualität, Periodizität, Universalität und Publizität nochmals klassifizieren.

Funktionen

Die Funktionen von Massenmedien sind nicht global einheitlich. Sie sind abhängig von der bestehenden Gesellschaftsform, dem politischen System, dem Rechtssystem und den infrastrukturellen Voraussetzungen. „Das gesellschaftliche Teilsystem Massenmedien erfüllt im charakteristischen Unterschied zur Politik für die Gesellschaft als Ganzes den bestandsnotwendigen Zweck, möglichst weit reichende Aufmerksamkeit für gemeinsame Themen zu erzeugen.“1)

Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist auf verschiedene Weise mit dem Mediensystem verknüpft. Die individuelle Meinungsfreiheit des Einzelnen gilt für Journalistinnen und Journalisten ebenso wie für jeden anderen Bürger, sie ist ein Jedermanns-Recht, ebenso wie die Teilhabe an öffentlichen Debatten und dem freien Austausch von Meinungen. Gegenüber den Medien gibt es jedoch keinen Anspruch auf Berichterstattung. Mediale Unterstützung ist weder durch die Verfassung noch durch ein einfaches Gesetz zugesichert. Dieses Fehlen eines Rechtsanspruchs auf mediale Unterstützung wird als negative Pressefreiheit bezeichnet. Die Presse kann also nicht zu einer Veröffentlichung gezwungen werden. Einzige Ausnahme ist der Abdruck von Gegendarstellungen. Massenmedien sind ein gesellschaftliches System unter anderen, die die Gesellschaft am Laufen zu halten. Es steht in Interaktion mit anderen Teilsystemen der Gesellschaft wie Politik, Recht, Wissenschaft, Erziehung, Religion, Kunst und Wirtschaft. Die Funktionen der Massenmedien lassen sich in gesellschaftliche und individuelle Funktionen unterteilen.

  • Gesellschaftliche Funktionen
    • Informationsfunktion
    • Meinungsbildungsfunktion
    • Kontrollfunktion
    • Thematisierungsfunktion
    • Integretaionsfunktion
  • Individuelle Funktionen
    • Sozialisierungsfunktion
    • Orientierungsfunktion
    • Unterhaltungsfunktion

Gesellschaftliche Funktionen

Informationsfunktion

Massenmedien ermöglichen einer möglichst hohen Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, sich über aktuelle politische und soziale Debatten zu informieren bzw. sie damit zu konfrontieren. Dabei sorgen sie dafür, dass der Einzelne seine Interessenlage kennt, die demokratische Verfassungsordnung versteht, ökonomische, ökologische, soziale und politische Zusammenhänge begreift und über Absicht und Handeln von Politikerinnen und Politikern informiert wird, um selbst im politischen Prozess aktiv werden zu können.

Kontrollfunktion

Medien werden gelegentlich als vierte Gewalt bezeichnet. Diese Bezeichnung ist angelehnt an das in Deutschland praktizierte Modell der Gewaltenteilung nach Montesquieu, wonach die Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative unterteilt wird. Richtig ist, dass Journalisten Macht ausüben. Obwohl sie nur einen Bruchteil der Gesamtbevölkerung ausmachen, bestimmen sie die öffentliche Meinung entscheidend mit. Da diese Gewalt jedoch nicht institutionalisiert ist, ist es besser, von einer vierten Macht als von einer vierten Gewalt zu sprechen. Besondere Bedeutung kommt dieser Kontrollfunktion zu, wenn die politische Opposition aufgrund der Umstände oder mangelnder Fähigkeiten nicht in der Lage ist, die Arbeit der regierenden Parteien zu überwachen.

1)
Vgl. Meyn, Hermann (2012): Massenmedien in Deutschland
massenmedien.txt · Zuletzt geändert: 2021/11/12 14:22 von sonja