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leistungsschutzrechte

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Leistungsschutzrechte

Leistungsschutzrechte sind dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte. Sie schützen schutzwürdige Leistungen, die mangels persönlich-geistiger Schöpfung nicht dem Urheberrecht unterliegen. Was geschützt ist, wird im Urheberrechtsgesetz geregelt:

  1. Wissenschaftliche Arbeiten
  2. Nachgelassene Werke
  3. Lichtbilder
  4. Ausübende Künstler
  5. Veranstalter
  6. Tonträgerhersteller
  7. Sendeunternehmen
  8. Datenbankhersteller
  9. Presseverleger
  10. Filmhersteller
  11. Laufbilder

Sendeunternehmen und Kabelunternehmen sind kontrahierungspflichtig

leistungsschutzrechte.1513200981.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017/12/13 22:36 von eric