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Leistungsschutzrechte sind dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte. Sie schützen schutzwürdige Leistungen, die mangels persönlich-geistiger Schöpfung nicht dem Urheberrecht unterliegen. Was geschützt ist, wird im Urheberrechtsgesetz geregelt:
Sendeunternehmen und Kabelunternehmen sind kontrahierungspflichtig