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leistungsschutzrechte

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 =====Leistungsschutzrechte===== =====Leistungsschutzrechte=====
-Leistungsschutzrechte sind dem [[urheberrecht|Urheberrecht]] verwandte Schutzrechte. Sie schützen schutzwürdige Leistungen, die mangels persönlich-geistiger Schöpfung nicht dem Urheberrecht unterliegen. Was geschützt ist, wird im [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/|Urheberrechtsgesetz]] geregelt:+Leistungsschutzrechte sind dem [[urheberrecht|Urheberrecht]] verwandte Schutzrechte. Es dient dem Schutz von Leistungen, die nicht durch das Urheberrecht geschützt sind. Was geschützt ist, wird im [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/|Urheberrechtsgesetz]] geregelt:
   - Wissenschaftliche Arbeiten ([[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__70.html|§ 70 UrhG]])   - Wissenschaftliche Arbeiten ([[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__70.html|§ 70 UrhG]])
   - Nachgelassene Werke ([[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__71.html|§ 71 UrhG]])   - Nachgelassene Werke ([[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__71.html|§ 71 UrhG]])
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