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Der private Rundfunk wird durch die Landesmedienanstalten kontrolliert. Sie erteilen die Lizenzen für den Rundfunk, teilen die Frequenzen zu und beaufsichtigen das Programm. Dabei überprüfen sie auch, ob die erteilte Lizenz ausgefüllt wird, für ein Vollprogramm also beispielsweise auch ein ausreichender Nachrichtenteil gesendet wurde. Die Landesmedienanstalten setzen sich meist aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, | Der private Rundfunk wird durch die Landesmedienanstalten kontrolliert. Sie erteilen die Lizenzen für den Rundfunk, teilen die Frequenzen zu und beaufsichtigen das Programm. Dabei überprüfen sie auch, ob die erteilte Lizenz ausgefüllt wird, für ein Vollprogramm also beispielsweise auch ein ausreichender Nachrichtenteil gesendet wurde. Die Landesmedienanstalten setzen sich meist aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, | ||
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+ | Die Landesmedienanstalten werden über den [[rundfunkbeitrag|Rundfunkbeitrag]] finanziert. |