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Grundsätzlich ist die kommerzielle Versendung von E-Mails nicht ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten erlaubt. Geregelt ist das in § 7 UWG. Das gilt sowohl im Kontakt zu anderen Unternehmen als auch zu privaten Endkunden. Anzuraten ist, einen Double-Opt-In anzuwenden. Bei minderjährigen Kindern braucht es die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Ohne Einwilligung des Kunden darf nur E-Mail-Werbung versandt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Ansprüche gegen unzumutbare Belästigung durch elektronische Post können nur Mitbewerber oder Verbraucherverbände geltend machen.