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Kommerzielle Versendung von E-Mails

Grundsätzlich ist die kommerzielle Versendung von E-Mails nicht ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten erlaubt. Geregelt ist das in § 7 UWG. Das gilt sowohl im Kontakt zu anderen Unternehmen als auch zu privaten Endkunden. Anzuraten ist, einen Double-Opt-In anzuwenden. Bei minderjährigen Kindern braucht es die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

Ohne Einwilligung des Kunden darf nur E-Mail-Werbung versandt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  1. Das Unternehmen muss die Daten vom Kunden selbst im Rahmen einer Kundenbeziehung erhalten haben
  2. Es werden nur ähnliche Waren oder Dienstleistungen angeboten, wie bereits im Rahmen der Kundenbeziehung vertrieben wurden
  3. Der Kunde hat der Verwendung nicht widersprochen
  4. Der Kunde wurde klar und deutlich auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen
  5. Es dürfen keine zusätzlichen Kosten für den Kunden anfallen

Ansprüche gegen unzumutbare Belästigung durch elektronische Post können nur Mitbewerber oder Verbraucherverbände geltend machen.

kommerzielle-versendung-von-emails.1517059626.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/01/27 14:27 von eric