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Als Kleine Münze werden im Urheberrecht Deutschlands solche Werke bezeichnet, die an der untersten Grenze eines gerade eben noch urheberrechtlich geschützten Werkes liegen. Der Begriff betrifft Gestaltungen, die die Anforderungen des urheberrechtlichen Werkbegriffs erfüllen und so für einen rechtlichen Schutz prinzipiell in Betracht kommen. Allerdings verfügen sie über eine lediglich geringe schöpferische Ausdruckskraft (sog. Schöpfungs-, Gestaltungs-, oder Werkhöhe); das lässt die Schutzwürdigkeit wiederum anzweifeln.

Beispiele für Werke, die trotz ihrer geringen individuellen Eigenart urheberrechtlichen Schutz genießen, sind: einfache Rezept- oder Musiksammlungen, simple Computerprogramme, einprägsame Tonabfolgen (z. B. Jingles) und Ähnliches. Beispielsweise ist die Sechs-Ton-Folge der Tagesschau trotz ihrer Einfachheit urheberrechtlich geschützt.

kleine-muenze.1515587585.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/01/10 13:33 von 81.173.143.128