Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


kef

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
kef [2022/01/03 15:05] anneliekef [2022/01/06 23:04] (aktuell) eric
Zeile 1: Zeile 1:
 =====Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten===== =====Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten=====
 [{{ ::kef_logo.svg.png?100|Das Logo der KEF}}] [{{ ::kef_logo.svg.png?100|Das Logo der KEF}}]
-Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, kurz KEF, ist Teil der Finanzordnung des öffentlich-rechtlichen Systems. Bei ihr melden die Rundfunkanstalten Bedarf an. Die KEF prüft die Bedarfsanmeldung und gibt Empfehlungen zu Beitragsanpassungen ab. Die Länder können zwar vom Vorschlag der KEF abweichen, jedoch nur in begründeten Fällen. Die Vorschläge der KEF für eine Gebührenperiode werden über einen [[rundfunkstaatsvertrag|Staatsvertrag]] durch die Länder in geltendes Recht umgesetzt.+Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, kurz KEF, ist Teil der Finanzordnung des öffentlich-rechtlichen Systems. Bei ihr melden die Rundfunkanstalten Bedarf an. Die KEF prüft die Bedarfsanmeldung und gibt Empfehlungen zur Anpassung des [[rundfunkbeitrag|Rundfunkbeitrages]]  ab. Die Länder können zwar vom Vorschlag der KEF abweichen, jedoch nur in begründeten Fällen. Die Vorschläge der KEF für eine Gebührenperiode werden über einen [[rundfunkstaatsvertrag|Staatsvertrag]] durch die Länder in geltendes Recht umgesetzt.
  
-====Zusammensetzung====+=====Zusammensetzung=====
 Die KEF setzt sich aus 16 unabhängigen Sachverständigen verschiedener Berufsgruppen zusammen, ein Sachverständiger pro Land. Teil der KEF müssen drei Wirtschaftsprüfer bzw. Unternehmensberater, zwei Betriebswirte, zwei Rundfunkrechtsexperten, drei Experten für Medienwirtschaft und -wissenschaft, ein [[Rundfunk]]-techniker und fünf Sachverständige aus den Landesrechnungshöfen sein. Die KEF setzt sich aus 16 unabhängigen Sachverständigen verschiedener Berufsgruppen zusammen, ein Sachverständiger pro Land. Teil der KEF müssen drei Wirtschaftsprüfer bzw. Unternehmensberater, zwei Betriebswirte, zwei Rundfunkrechtsexperten, drei Experten für Medienwirtschaft und -wissenschaft, ein [[Rundfunk]]-techniker und fünf Sachverständige aus den Landesrechnungshöfen sein.
  
 {{tag>Medienwissenschaft journalistisches_Arbeiten}} {{tag>Medienwissenschaft journalistisches_Arbeiten}}
kef.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/06 23:04 von eric