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=====Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten===== | =====Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten===== | ||
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Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, | Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, | ||
====Zusammensetzung==== | ====Zusammensetzung==== | ||
Die KEF setzt sich aus 16 unabhängigen Sachverständigen verschiedener Berufsgruppen zusammen, ein Sachverständiger pro Land. Teil der KEF müssen drei Wirtschaftsprüfer bzw. Unternehmensberater, | Die KEF setzt sich aus 16 unabhängigen Sachverständigen verschiedener Berufsgruppen zusammen, ein Sachverständiger pro Land. Teil der KEF müssen drei Wirtschaftsprüfer bzw. Unternehmensberater, | ||
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