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Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW)

Sowohl Zeitungen- als auch Zeitschriften benötigen Anzeigeeinnahmen, um sich finanzieren zu können. Die Verkaufserlöse genügen in aller Regel nicht, um die Produktionskosten zu decken. Daher agieren Zeitungen und Zeitschriften nicht nur als Medienanbieter, sondern auch als Anbieter von Werbefläche. Weitere Informationen dazu gibt es auch hier: Doppelcharakter der privaten Presse). Damit Werbende sicher sein können, dass die Auflagen- und Vertriebszahlen der Medien nicht geschönt sind, wurde 1949 die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V., kurz IVW, gegründet. Sie ist eine Unterorganisation des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft.

Sie versteht sich als neutrale Kontrollinstanz, die die Erhebung der für den Werbemarkt relevanten Zahlen kontrolliert. Eine Mitgliedschaft ist nicht verpflichtend, führt aber zu einem größeren Vertrauen der Werbebranche zu dem jeweiligen Medienhaus und damit zu höheren Einnahmen. Etwa 2.000 Medienanbieter haben sich der IVW angeschlossen. Die Mitgliedschaft ist kostenpflichtig.

Die IVW kontrolliert sowohl klassische Printmedien als auch Online-Medien. Dort werden in der Regel keine Vertriebszahlen und Auflagen überprüft, sondern Seitenaufrufe. Zur Orientierung: Die Bild-Zeitung erreichte im ersten Quartal 2016 etwas über zwei Millionen Menschen, im dritten Quartal 2021 rund 1,2 Millionen Leser:innen.

ivw.1641746506.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/01/09 17:41 von robin