Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


informationsfreiheitsgesetze

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung
informationsfreiheitsgesetze [2017/05/06 23:33] – Tag eingefügt ericinformationsfreiheitsgesetze [2017/05/07 21:21] eric
Zeile 1: Zeile 1:
 =====Informationsfreiheitsgesetze===== =====Informationsfreiheitsgesetze=====
-Die Ansprüche, die sich aus den Informationsfreiheitsgesetzen (IFG) ableiten lassen, sind im Gegensatz zu denen der Landespressegesetze Jedermanns-Rechte. Sie können also nicht nur von Journalisten beansprucht werden, sondern von allen Bürgerinnen und Bürgern. Ein IFG gibt es auch auf Bundesebene. Auf Landesebene haben noch nicht alle Länder ein IFG umgesetzt. Derzeit haben Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen kein IFG (Stand April 2016).+Die Ansprüche, die sich aus den Informationsfreiheitsgesetzen (IFG) ableiten lassen, sind im Gegensatz zu denen der [[landespressegesetze|Landespressegesetze]] Jedermanns-Rechte. Sie können also nicht nur von Journalistinnen und Journalisten beansprucht werden, sondern von allen Bürgerinnen und Bürgern. Ein weiterer Unterschied zu den Landespressegesetzen ist, dass es ein [[https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/|Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene]] gibt. Auf Landesebene haben noch nicht alle Länder ein IFG umgesetzt. Derzeit haben Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen kein IFG ((Stand Mai 2017)).
  
 Durch das IFG erhält man den Anspruch auf Zugang zu allen Informationen, auch auf Akteneinsicht. Die Übermittlung muss „unverzüglich“ geschehen, was allerdings kein Garant für einen raschen Erhalt der benötigten Dokumente ist. Auch kann die kontaktierte Gebühren verlangen. Daher wird angeraten, vor der eigentlichen IFG-Anfrage eine Kostenauskunft zu beantragen. Durch das IFG erhält man den Anspruch auf Zugang zu allen Informationen, auch auf Akteneinsicht. Die Übermittlung muss „unverzüglich“ geschehen, was allerdings kein Garant für einen raschen Erhalt der benötigten Dokumente ist. Auch kann die kontaktierte Gebühren verlangen. Daher wird angeraten, vor der eigentlichen IFG-Anfrage eine Kostenauskunft zu beantragen.
informationsfreiheitsgesetze.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/14 12:28 von carsten