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- | Die Ansprüche, die sich aus den Informationsfreiheitsgesetzen (IFG) ableiten lassen, sind im Gegensatz zu denen der Landespressegesetze | + | Die Ansprüche, die sich aus den Informationsfreiheitsgesetzen (IFG) ableiten lassen, sind im Gegensatz zu denen der [[landespressegesetze|Landespressegesetze]] Jedermanns-Rechte. Sie können also nicht nur von Journalistinnen und Journalisten beansprucht werden, sondern von allen Bürgerinnen und Bürgern. Ein weiterer Unterschied zu den Landespressegesetzen ist, dass es ein [[https:// |
Durch das IFG erhält man den Anspruch auf Zugang zu allen Informationen, | Durch das IFG erhält man den Anspruch auf Zugang zu allen Informationen, | ||
Während das IFG einerseits durch das enthaltene Recht auf Akteneinsicht weiter greift als die Landespressegesetze, | Während das IFG einerseits durch das enthaltene Recht auf Akteneinsicht weiter greift als die Landespressegesetze, | ||
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