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Hamburger Brauch

Der Begriff des Hamburger Brauchs bezeichnet eine bestimmte Vorgehensweise bei der Einforderung einer Unterlassungserklärung, insbesondere bei Urheberrechtsverstößen. Dabei wird nicht eine bestimmte Vertragsstrafe in der Erklärung fixiert, sondern eine Vereinbarung, dass ein Gericht die Höhe der Vertragsstrafe bestimmt, sollte ein identischer Verstoß stattfinden und die Parteien sich nicht einigen können.

Der Hamburger Brauch gibt Abgemahnten damit eine bessere Position, als wenn bereits in der Unterlassungserklärung horrende Vertragsstrafen festgelegt würden.

hamburger-brauch.1514826733.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/01/01 18:12 von eric