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grundgesetz

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grundgesetz [2020/06/05 14:46] – alte Version wiederhergestellt (2017/08/10 20:04) 2a01:4f8:212:2496::2grundgesetz [2022/01/06 23:06] (aktuell) eric
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-=====Grundgesetz===== +======Grundgesetz====== 
-Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist seit dem 24. Mai 1949 in Kraft. Als Verfassung hat es auch Auswirkung auf die Medienlandschaft, insbesondere im [[medienrecht|Medienrecht]] und im [[urheberrecht|Urheberrecht]]. Dieser Artikel fasst die Berührungspunkte, die in der Wiki erwähnt werden, zusammen.+Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist seit dem 24. Mai 1949 in Kraft. Als Verfassung wirkt sie sich auch auf die Medienlandschaft aus, insbesondere im [[medienrecht|Medienrecht]] und im [[urheberrecht|Urheberrecht]]. Dieser Artikel fasst die Berührungspunkte, die in der Wiki erwähnt werden, zusammen.
  
-====Grundlage des Urheberrechts====+=====Grundlage des Urheberrechts=====
 Das Grundgesetz legt in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html|Art. 2]] das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit fest und gewährleistet in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html|Art. 14]] das Eigentum und das Erbrecht. Damit gilt es als Grundlage des Urheberrechts. Das Grundgesetz legt in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html|Art. 2]] das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit fest und gewährleistet in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html|Art. 14]] das Eigentum und das Erbrecht. Damit gilt es als Grundlage des Urheberrechts.
  
-====Meinungsfreiheit==== +=====Meinungsfreiheit===== 
-In Art. 5 liegt die Grundlage für die [[Meinungsfreiheit]], die eine von fünf Medienfreiheiten ist. Die Meinungsfreiheit schützt Werturteile und wurde 1958 durch das Bundesverfassungsgreicht im [[https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%BCth-Urteil|Lüth-Urteil]] nochmals betont.+In Art. 5 liegt die Grundlage für die [[Meinungsfreiheit]], die eine von fünf Medienfreiheiten ist. Die Meinungsfreiheit schützt Werturteile und wurde 1958 durch das Bundesverfassungsgricht im [[wpde>Lüth-Urteil|Lüth-Urteil]] nochmals betont. Ein weiterer Fall, indem sich in der Urteilsbegründung auf Art.5 berufen wurde, stellt das [[Cicero-Urteil]] dar.
grundgesetz.1591361162.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/06/05 14:46 von 2a01:4f8:212:2496::2