Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


grundgesetz

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung
grundgesetz [2020/06/07 09:49] – alte Version wiederhergestellt (2020/06/05 14:45) 2607:5300:120:373::1grundgesetz [2020/06/07 09:49] – alte Version wiederhergestellt (2020/06/05 21:50) 2607:5300:120:373::1
Zeile 4: Zeile 4:
 ====Grundlage des Urheberrechts==== ====Grundlage des Urheberrechts====
 Das Grundgesetz legt in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html|Art. 2]] das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit fest und gewährleistet in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html|Art. 14]] das Eigentum und das Erbrecht. Damit gilt es als Grundlage des Urheberrechts. Das Grundgesetz legt in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html|Art. 2]] das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit fest und gewährleistet in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html|Art. 14]] das Eigentum und das Erbrecht. Damit gilt es als Grundlage des Urheberrechts.
 +
 +====Meinungsfreiheit====
 +In Art. 5 liegt die Grundlage für die [[Meinungsfreiheit]], die eine von fünf Medienfreiheiten ist. Die Meinungsfreiheit schützt Werturteile und wurde 1958 durch das Bundesverfassungsgreicht im [[wpde>Lüth-Urteil|Lüth-Urteil]] nochmals betont.
grundgesetz.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/06 23:06 von eric