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grundgesetz

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 ====Grundlage des Urheberrechts==== ====Grundlage des Urheberrechts====
 Das Grundgesetz legt in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html|Art. 2]] das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit fest und gewährleistet in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html|Art. 14]] das Eigentum und das Erbrecht. Damit gilt es als Grundlage des Urheberrechts. Das Grundgesetz legt in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html|Art. 2]] das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit fest und gewährleistet in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html|Art. 14]] das Eigentum und das Erbrecht. Damit gilt es als Grundlage des Urheberrechts.
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-====Meinungsfreiheit==== 
-In Art. 5 liegt die Grundlage für die [[Meinungsfreiheit]], die eine von fünf Medienfreiheiten ist. Die Meinungsfreiheit schützt Werturteile und wurde 1958 durch das Bundesverfassungsgreicht im [[wpde>Lüth-Urteil|Lüth-Urteil]] nochmals betont. 
grundgesetz.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/06 23:06 von eric