Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


grundgesetz

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung
grundgesetz [2017/08/10 20:04] – Meinungsfreiheit hinzugefügt ericgrundgesetz [2020/06/05 14:45] – alte Version wiederhergestellt (2017/08/10 18:08) 2a01:4f8:212:2496::2
Zeile 4: Zeile 4:
 ====Grundlage des Urheberrechts==== ====Grundlage des Urheberrechts====
 Das Grundgesetz legt in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html|Art. 2]] das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit fest und gewährleistet in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html|Art. 14]] das Eigentum und das Erbrecht. Damit gilt es als Grundlage des Urheberrechts. Das Grundgesetz legt in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html|Art. 2]] das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit fest und gewährleistet in [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html|Art. 14]] das Eigentum und das Erbrecht. Damit gilt es als Grundlage des Urheberrechts.
- 
-====Meinungsfreiheit==== 
-In Art. 5 liegt die Grundlage für die [[Meinungsfreiheit]], die eine von fünf Medienfreiheiten ist. Die Meinungsfreiheit schützt Werturteile und wurde 1958 durch das Bundesverfassungsgreicht im [[https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%BCth-Urteil|Lüth-Urteil]] nochmals betont. 
grundgesetz.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/06 23:06 von eric