Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Die Möglichkeiten in der Wortberichterstattung sind für Journalistinnen und Journalisten weitgehender als bei reiner Bildberichterstattung, da die Veröffentlichung von Fotografien stärker in das Persönlichkeitsrecht eingreift. Zu unterscheiden sind Meinungsäußerungen, Tatsachenbehauptungen und Verdachtsäußerungen.
Nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen., wozu auch falsche Zitate gehören.