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=====Grenzen der Wortberichterstattung===== | =====Grenzen der Wortberichterstattung===== | ||
- | Die Möglichkeiten in der [[wortberichterstattung|Wortberichterstattung]] sind für [[journalisten-in-deutschland|Journalistinnen und Journalisten]] weitgehender als bei reiner [[bildberichterstattung|Bildberichterstattung]], | + | Die Möglichkeiten in der [[wortberichterstattung|Wortberichterstattung]] sind für [[journalisten-in-deutschland|Journalistinnen und Journalisten]] weitgehender als bei reiner [[bildberichterstattung|Bildberichterstattung]], |
+ | ====Meinungsäußerungen==== | ||
+ | Meinungsäußerungen unterliegen grundsätzlich | ||
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+ | ====Tatsachenbehauptungen==== | ||
+ | Tatsachenbehauptungen sind zulässig, wenn sie wahr sind. Irrtümlich unwahre Tatsachenbehauptungen können von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, wenn sorgfältig genug recherchiert wurde. Nicht von der Meinungsfreiheit | ||
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+ | ====Verdachtsäußerungen==== | ||
+ | Bei Verdachtsäußerungen ist stets zwischen dem Interesse des öffentlichen Informationsbedürfnisses und dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abzuwägen. | ||
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