Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


grenzen-der-wortberichterstattung

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
grenzen-der-wortberichterstattung [2021/11/12 14:24] sonjagrenzen-der-wortberichterstattung [2021/12/29 12:13] (aktuell) mara
Zeile 1: Zeile 1:
-=====Grenzen der Wortberichterstattung=====+======Grenzen der Wortberichterstattung======
 Die Möglichkeiten in der [[wortberichterstattung|Wortberichterstattung]] sind für [[journalisten-in-deutschland|Journalistinnen und Journalisten]] weitgehender als bei reiner [[bildberichterstattung|Bildberichterstattung]], da die Veröffentlichung von Fotografien stärker in das [[allgemeines-persoenlichkeitsrecht|Persönlichkeitsrecht]] eingreift. Zu unterscheiden sind Meinungsäußerungen, Tatsachenbehauptungen und Verdachtsäußerungen. Die Möglichkeiten in der [[wortberichterstattung|Wortberichterstattung]] sind für [[journalisten-in-deutschland|Journalistinnen und Journalisten]] weitgehender als bei reiner [[bildberichterstattung|Bildberichterstattung]], da die Veröffentlichung von Fotografien stärker in das [[allgemeines-persoenlichkeitsrecht|Persönlichkeitsrecht]] eingreift. Zu unterscheiden sind Meinungsäußerungen, Tatsachenbehauptungen und Verdachtsäußerungen.
  
Zeile 6: Zeile 6:
 </WRAP> </WRAP>
  
-====Meinungsäußerungen====+=====Meinungsäußerungen=====
 Meinungsäußerungen unterliegen grundsätzlich der [[meinungsfreiheit|Meinungsfreiheit]], die Rechtssprechung tendiert im Zweifel stets für die Meinungsfreiheit und gegen einen Eingriff in dieses Recht. Nicht gestattet ist [[schmaehkritik|Schmähkritik]]. Zwar ist auch diese von der Meinungsfreiheit umfasst, über sie wird jedoch auf der Schrankenebene entschieden. Meinungsäußerungen unterliegen grundsätzlich der [[meinungsfreiheit|Meinungsfreiheit]], die Rechtssprechung tendiert im Zweifel stets für die Meinungsfreiheit und gegen einen Eingriff in dieses Recht. Nicht gestattet ist [[schmaehkritik|Schmähkritik]]. Zwar ist auch diese von der Meinungsfreiheit umfasst, über sie wird jedoch auf der Schrankenebene entschieden.
  
-====Tatsachenbehauptungen====+=====Tatsachenbehauptungen=====
 Tatsachenbehauptungen sind zulässig, wenn sie wahr sind. Irrtümlich unwahre Tatsachenbehauptungen können von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, wenn sorgfältig genug recherchiert wurde. Nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind dagegen bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen., wozu auch falsche Zitate gehören. Tatsachenbehauptungen sind zulässig, wenn sie wahr sind. Irrtümlich unwahre Tatsachenbehauptungen können von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, wenn sorgfältig genug recherchiert wurde. Nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind dagegen bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen., wozu auch falsche Zitate gehören.
  
-====Verdachtsäußerungen====+=====Verdachtsäußerungen=====
 Bei Verdachtsäußerungen ist stets zwischen dem Interesse des öffentlichen Informationsbedürfnisses und dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abzuwägen. Bei Verdachtsäußerungen ist stets zwischen dem Interesse des öffentlichen Informationsbedürfnisses und dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abzuwägen.
  
 {{tag>Medienrecht journalistisches Arbeiten}} {{tag>Medienrecht journalistisches Arbeiten}}
grenzen-der-wortberichterstattung.txt · Zuletzt geändert: 2021/12/29 12:13 von mara