Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.
Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorherige Überarbeitung | ||
grenzen-der-bildberichterstattung [2018/01/10 22:27] – Bildnis verlinkt eric | grenzen-der-bildberichterstattung [2021/11/16 14:28] (aktuell) – ines | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | =====Grenzen der Bildberichterstattung===== | + | ======Grenzen der Bildberichterstattung====== |
- | Bei der Bildberichterstattung gelten engere Grenzen als bei der reinen [[grenzen-der-wortberichterstattung|Wortberichterstattung]]. Zu unterscheiden ist die Rechtslage bei der Herstellung von Bildern und Veröffentlichung von Bildern. Das Herstellen von Bildern ist in aller Regel zulässig, wenn nicht das [[allgemeines-persoenlichkeitsrecht|allgemeine Persönlichkeitsrecht]] verletzt wird, die Fotografie unter Begehung von Straftaten entsteht oder eine Veröffentlichung ohne Zustimmung der Abgebildeten ohnehin nicht möglich ist und diese nicht vorliegt. Dieser Artikel handelt von den Grenzen der Veröffentlichung von Fotografien. | + | |
+ | Bei der Bildberichterstattung gelten engere Grenzen als bei der reinen [[grenzen-der-wortberichterstattung|Wortberichterstattung]]. Zu unterscheiden ist die Rechtslage bei der **Herstellung** von Bildern und **Veröffentlichung** von Bildern. Das Herstellen von Bildern ist in aller Regel zulässig, wenn nicht das [[allgemeines-persoenlichkeitsrecht|allgemeine Persönlichkeitsrecht]] verletzt wird, die Fotografie unter Begehung von Straftaten entsteht oder eine Veröffentlichung ohne Zustimmung der Abgebildeten ohnehin nicht möglich ist und diese nicht vorliegt. Dieser Artikel handelt von den Grenzen der **Veröffentlichung** von Fotografien. | ||
<WRAP center round tip> | <WRAP center round tip> | ||
- | Personenbilder dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Abgebildeten veröffentlicht werden. Bei Minderjährigen bedarf es die Zustimmung der Eltern. Ausnahmen sind [[bildnis|Bildnisse]] der Zeitgeschichte, Bilder mit Personen als Beiwerk, Bilder von Versammlungen und Aufzügen | + | Personenbilder dürfen grundsätzlich nur mit **Zustimmung** der Abgebildeten veröffentlicht werden. Bei Minderjährigen bedarf es die Zustimmung der Eltern. Ausnahmen sind: |
+ | * Bildnisse der Zeitgeschichte | ||
+ | * Bilder mit Personen als Beiwerk | ||
+ | * | ||
+ | * | ||
</ | </ | ||
+ | =====Einwilligung===== | ||
- | Grundsätzlich ist eine Veröffentlichung von Personenbildern nur dann gestattet, wenn die Person der Veröffentlichung zugestimmt hat: | + | >[[bildnis|Bildnisse]] dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. |
- | > | + | |
> | > | ||
- | Eine Einwilligung kann formfrei erfolgen, entweder ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln. Findet eine Entlohnung statt, ist davon auszugehen, dass eine Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt wird. Bei 14 bis 18-Jährigen ist sowohl die Erlaubnis | + | Eine Einwilligung kann formfrei erfolgen, entweder ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln. Findet eine Entlohnung statt, ist davon auszugehen, dass eine Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt wird. Bei 14 bis 18-Jährigen ist sowohl die Einwilligung |
+ | |||
+ | =====Ausnahmen===== | ||
- | ====Ausnahmen==== | ||
Nicht als notwendig erachtet der Gesetzgeber eine Einwilligung bei ([[https:// | Nicht als notwendig erachtet der Gesetzgeber eine Einwilligung bei ([[https:// | ||
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; | - Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; | ||
Zeile 24: | Zeile 30: | ||
* gewöhnlichen Menschen | * gewöhnlichen Menschen | ||
- | Diese Ausnahmen sind nicht anwendbar, wenn ein berechtigtes Interesses des Abgebildeten oder der Angehörigen eines Verstoreenen | + | Diese Ausnahmen sind nicht anwendbar, wenn ein berechtigtes Interesses des Abgebildeten oder der Angehörigen eines Verstorbenen |
- | Bei der Beurteilung einer Bildberichterstattung ist der Kontext wichtig. Während ein Bild einer Politikerin in einem Hotelzimmer einen Eingriff in die Privatssphäre | + | Bei der Beurteilung einer Bildberichterstattung ist der Kontext wichtig. Während ein Bild einer Politikerin in einem Hotelzimmer einen Eingriff in die Privatsphäre |
- | {{tag> | + | {{tag> |