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grenzen-der-bildberichterstattung [2018/01/10 22:27] – Bildnis verlinkt ericgrenzen-der-bildberichterstattung [2018/01/10 22:27] – Bildnisse verlinkt eric
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-Personenbilder dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Abgebildeten veröffentlicht werden. Bei Minderjährigen bedarf es die Zustimmung der Eltern. Ausnahmen sind [[bildnis|Bildnisse]] der Zeitgeschichte, Bilder mit Personen als Beiwerk, Bilder von Versammlungen und Aufzügen und Bildnisse, die einem höheren Interesse der Kunst dienen.+Personenbilder dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Abgebildeten veröffentlicht werden. Bei Minderjährigen bedarf es die Zustimmung der Eltern. Ausnahmen sind Bildnisse der Zeitgeschichte, Bilder mit Personen als Beiwerk, Bilder von Versammlungen und Aufzügen und Bildnisse, die einem höheren Interesse der Kunst dienen.
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 Grundsätzlich ist eine Veröffentlichung von Personenbildern nur dann gestattet, wenn die Person der Veröffentlichung zugestimmt hat: Grundsätzlich ist eine Veröffentlichung von Personenbildern nur dann gestattet, wenn die Person der Veröffentlichung zugestimmt hat:
->Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. +>[[bildnis|Bildnisse]] dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. 
 >[[http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html|§ 22 UrhG]] >[[http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html|§ 22 UrhG]]
 Eine Einwilligung kann formfrei erfolgen, entweder ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln. Findet eine Entlohnung statt, ist davon auszugehen, dass eine Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt wird. Bei 14 bis 18-Jährigen ist sowohl die Erlaubnis der Jugendlichen als auch der Eltern einzuholen. Dieser Grundsatz unterliegt einigen Ausnahmen, sofern trotz vorliegender Ausnahme kein berechtigtes Interesse verletzt wird. Eine Einwilligung kann formfrei erfolgen, entweder ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln. Findet eine Entlohnung statt, ist davon auszugehen, dass eine Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt wird. Bei 14 bis 18-Jährigen ist sowohl die Erlaubnis der Jugendlichen als auch der Eltern einzuholen. Dieser Grundsatz unterliegt einigen Ausnahmen, sofern trotz vorliegender Ausnahme kein berechtigtes Interesse verletzt wird.
grenzen-der-bildberichterstattung.txt · Zuletzt geändert: 2021/11/16 14:28 von ines