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grenzen-der-bildberichterstattung [2018/01/10 22:27] – Bildnis verlinkt eric | grenzen-der-bildberichterstattung [2018/01/10 22:27] – Bildnisse verlinkt eric | ||
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- | Personenbilder dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Abgebildeten veröffentlicht werden. Bei Minderjährigen bedarf es die Zustimmung der Eltern. Ausnahmen sind [[bildnis|Bildnisse]] der Zeitgeschichte, | + | Personenbilder dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Abgebildeten veröffentlicht werden. Bei Minderjährigen bedarf es die Zustimmung der Eltern. Ausnahmen sind Bildnisse der Zeitgeschichte, |
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Grundsätzlich ist eine Veröffentlichung von Personenbildern nur dann gestattet, wenn die Person der Veröffentlichung zugestimmt hat: | Grundsätzlich ist eine Veröffentlichung von Personenbildern nur dann gestattet, wenn die Person der Veröffentlichung zugestimmt hat: | ||
- | > | + | >[[bildnis|Bildnisse]] dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. |
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Eine Einwilligung kann formfrei erfolgen, entweder ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln. Findet eine Entlohnung statt, ist davon auszugehen, dass eine Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt wird. Bei 14 bis 18-Jährigen ist sowohl die Erlaubnis der Jugendlichen als auch der Eltern einzuholen. Dieser Grundsatz unterliegt einigen Ausnahmen, sofern trotz vorliegender Ausnahme kein berechtigtes Interesse verletzt wird. | Eine Einwilligung kann formfrei erfolgen, entweder ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln. Findet eine Entlohnung statt, ist davon auszugehen, dass eine Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt wird. Bei 14 bis 18-Jährigen ist sowohl die Erlaubnis der Jugendlichen als auch der Eltern einzuholen. Dieser Grundsatz unterliegt einigen Ausnahmen, sofern trotz vorliegender Ausnahme kein berechtigtes Interesse verletzt wird. |