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grenzen-der-bildberichterstattung [2018/01/04 13:12] – eric | grenzen-der-bildberichterstattung [2021/11/12 14:24] – sonja | ||
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Grundsätzlich ist eine Veröffentlichung von Personenbildern nur dann gestattet, wenn die Person der Veröffentlichung zugestimmt hat: | Grundsätzlich ist eine Veröffentlichung von Personenbildern nur dann gestattet, wenn die Person der Veröffentlichung zugestimmt hat: | ||
- | > | + | >[[bildnis|Bildnisse]] dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. |
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Eine Einwilligung kann formfrei erfolgen, entweder ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln. Findet eine Entlohnung statt, ist davon auszugehen, dass eine Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt wird. Bei 14 bis 18-Jährigen ist sowohl die Erlaubnis der Jugendlichen als auch der Eltern einzuholen. Dieser Grundsatz unterliegt einigen Ausnahmen, sofern trotz vorliegender Ausnahme kein berechtigtes Interesse verletzt wird. | Eine Einwilligung kann formfrei erfolgen, entweder ausdrücklich oder durch konkludentes Handeln. Findet eine Entlohnung statt, ist davon auszugehen, dass eine Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt wird. Bei 14 bis 18-Jährigen ist sowohl die Erlaubnis der Jugendlichen als auch der Eltern einzuholen. Dieser Grundsatz unterliegt einigen Ausnahmen, sofern trotz vorliegender Ausnahme kein berechtigtes Interesse verletzt wird. | ||
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* Personen des öffentlichen Lebens | * Personen des öffentlichen Lebens | ||
* gewöhnlichen Menschen | * gewöhnlichen Menschen | ||
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+ | Diese Ausnahmen sind nicht anwendbar, wenn ein berechtigtes Interesses des Abgebildeten oder der Angehörigen eines Verstoreenen besteht. Dazu bedarf es einer Einzelfallabwägung. | ||
Bei der Beurteilung einer Bildberichterstattung ist der Kontext wichtig. Während ein Bild einer Politikerin in einem Hotelzimmer einen Eingriff in die Privatssphäre darstellen kann, kann das Bild im Kontext mit einer Wortberichterstattung zu einem in dem Zimmer stattfindenden Drogenhandel zulässig sein. | Bei der Beurteilung einer Bildberichterstattung ist der Kontext wichtig. Während ein Bild einer Politikerin in einem Hotelzimmer einen Eingriff in die Privatssphäre darstellen kann, kann das Bild im Kontext mit einer Wortberichterstattung zu einem in dem Zimmer stattfindenden Drogenhandel zulässig sein. | ||
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