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* Personen des öffentlichen Lebens | * Personen des öffentlichen Lebens | ||
* gewöhnlichen Menschen | * gewöhnlichen Menschen | ||
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+ | Diese Ausnahmen sind nicht anwendbar, wenn ein berechtigtes Interesses des Abgebildeten oder der Angehörigen eines Verstoreenen besteht. Dazu bedarf es einer Einzelfallabwägung. | ||
Bei der Beurteilung einer Bildberichterstattung ist der Kontext wichtig. Während ein Bild einer Politikerin in einem Hotelzimmer einen Eingriff in die Privatssphäre darstellen kann, kann das Bild im Kontext mit einer Wortberichterstattung zu einem in dem Zimmer stattfindenden Drogenhandel zulässig sein. | Bei der Beurteilung einer Bildberichterstattung ist der Kontext wichtig. Während ein Bild einer Politikerin in einem Hotelzimmer einen Eingriff in die Privatssphäre darstellen kann, kann das Bild im Kontext mit einer Wortberichterstattung zu einem in dem Zimmer stattfindenden Drogenhandel zulässig sein. |