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Die Gegendarstellung ist das Recht einer Person oder Organisation, eine von einem Medium verbreitete Tatsachenbehauptung im Rahmen einer Wortberichterstattung richtig zu stellen. Die Gegendarstellung darf keine Meinungsäußerungen enthalten. Es besteht nur ein Anspruch auf Gegendarstellung, wenn es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt. Einer Gegendarstellung folgt oft der sogenannte Redaktionsschwanz, in dem wiederum die Redaktion Stellung zu der Gegendarstellung nimmt.
Das Recht auf Gegendarstellung ist in den Landespressegesetzen sowie in § 56 des Rundfunkstaatsvertrags festgehalten.