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Die Gegendarstellung ist das Recht einer Person oder Organisation, eine von einem Medium verbreitete Tatsachenbehauptung richtig zu stellen. Die Gegendarstellung darf keine Meinungsäußerungen enthalten. Es besteht kein Anspruch auf eine Gegendarstellung, wenn die fragliche Äußerung keine Meinungsäußerung ist.
Einer Gegendarstellung folgt oft der sogenannte Redaktionsschwanz, in dem wiederum die Redaktion Stellung zu der Gegendarstellung nimmt.
Das Recht auf Gegendarstellung ist in den Landespressegesetzen sowie in § 56 des Rundfunkstaatsvertrags festgehalten.