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 Einer Gegendarstellung folgt oft der sogenannte Redaktionsschwanz, in dem wiederum die Redaktion Stellung zu der Gegendarstellung nimmt. Einer Gegendarstellung folgt oft der sogenannte Redaktionsschwanz, in dem wiederum die Redaktion Stellung zu der Gegendarstellung nimmt.
  
-Das Recht auf Gegendarstellung ist in den Landespressegesetzen sowie in [[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RFunkStVertr-56|§ 56]] des [[rundfunkstaatsvertrag|Rundfunkstaatsvertrags]] festgehalten. +Das Recht auf Gegendarstellung ist in den [[landespressegesetze|Landespressegesetzen]] sowie in [[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RFunkStVertr-56|§ 56]] des [[rundfunkstaatsvertrag|Rundfunkstaatsvertrags]] festgehalten. 
  
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gegendarstellung.txt · Zuletzt geändert: 2021/11/15 16:16 von marina